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Wir haben Kitten.

 

 

Wie es sich für eine ordentliche Hobbyzucht gehört, sind auch wir selbstverständlich vereinsangehörig, unsere Kitten verlassen daher frühestens mit 13/ 14 Wochen , zweifach geimpft, gechippt mit Gesundheitszeugnis und Stammbaum unser Haus.

 

 

 

 

Wichtig: Wir werden beim Finanzamt Leer steuerlich geführt und wurden mehrfach vom Veterinäramt geprüft und dürfen somit nach § 11 TSchG züchten, da wir alle Kriterien erfüllen, die man für eine ordnungsgemässe Zucht benötigt.

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© Andrea Braun